Steuer- &­ Wirtschafts­bEratung

 Kanzlei Dorothea Lausen

Auch Künstler zahlen Steuern

 

Sie sind national oder international als Künstler tätig und in Deutschland steuerpflichtig? Ein internationales Umfeld bringt veränderte steuerliche Anforderungen mit sich.

Im Rahmen der Einkommensbesteuerung berate ich Sie in Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen. 

Ihre primären Fragen zur Umsatzsteuerpflicht beantworte ich umgehend. Unter bestimmten Voraussetzungen ist für Künstler eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht möglich. Gerne prüfe ich, ob bei Ihnen diese Voraussetzungen vorliegen und stelle die notwendigen Anträge bei den Behörden.

Um die Deklaration der erforderlichen Steuererklärungen kümmere ich mich und halte Sie auf dem Laufenden, auch wenn Sie sich für längere Zeit im Ausland aufhalten.