Grenzüberschreitende Sachverhalte
Internationales Steuerrecht befasst sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten von Privatpersonen und Unternehmen. Die Gesamtheit der steuerlichen Vorschriften des deutschen Steuerrechts, die sich auf Privatpersonen oder Unternehmen mit Auslandsbezug beziehen, insbesondere die des Aussen-steuergesetzes, kommen zur Anwendung. Zur Feststellung der Besteuerungsrechte der verschiedenen Einkunftsarten und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden die staatenspezifischen Doppelbesteuerungsabkommen hinzugezogen. Die Doppelbesteuerungsabkommen stellen die spezielleren Vorschriften des internationalen Steuerrechts dar.
Leistungsangebot bei grenzüberschreitenden Sachverhalten:
- Prüfung beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht
- Besteuerung von Steuerausländern mit Einkünften in Deutschland
- Besteuerung von Steuerinländern mit Einkünften im Ausland
- Besteuerung bei Mehrfachwohnsitzen
- Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen
- Grenzgängerbesteuerung
- Besteuerung ausländischer Stiftungen
- Besteuerung der Destinatäre
- Auswirkung von länderspezifischen Doppelbesteuerungsabkommen
- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
- Beratung und Hilfestellung bei Zuzug nach Deutschland und Wegzug ins Ausland
- Vertretung vor Behörden
- Beratung zur Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland ansässiger Unternehmen
- Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren
- Einfuhrumsatzsteuererstattung
- Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung
- Betreuung von deutschen Tochterunternehmen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen