Steuer- &­ Wirtschafts­bEratung

 Kanzlei Dorothea Lausen

Freiberufler werden nicht wie Gewerbetreibende besteuert


 

Die Zugehörigkeit zu den freien Berufen bestimmt der Gesetzgeber über einen Berufskatalog. Für Freiberufler gelten andere steuerliche Regelungen als für Gewerbetreibende. Deshalb kann bereits bei der Begründung einer freiberuflichen Tätigkeit eine gute Steuerberatung von großer Hilfe sein.

Als Freiberufler zahlen Sie keine Gewerbesteuer und brauchen keine Bilanz erstellen. Eine Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuß-Rechnung reicht als Anlage zu Ihrer Einkommensteuererklärung aus.

Als Steuerberaterin gehöre ich selbst der Gruppe der freien Berufe an und weiß genau, wo die entscheidenden Ansatzpunkte und Gestaltungsmöglichkeiten liegen.